Unsere Dienstleistungen

Alles für Ihr Pferd. Aus einer Hand.

Equidenpass, Zuchtbucheintragung oder Besitzwechsel: Wir begleiten Sie und Ihr American Quarter Horse, American Paint Horse oder Appaloosa.

Registrieren Sie sich bei „Mein EWHB“ und schließen Sie Ihren kostenlosen Betreuungsvertrag ab. Anschließend können Sie unsere Dienstleistungen nutzen.

Zu Mein EWHB
Blauer EWHB-Equidenpass mit Fohlen und Stute auf einer Weide

Keine Mitgliedschaft erforderlich. Der Abschluss des Betreuungsvertrags ist kostenlos. Sie bezahlen nur die Dienstleistungen, die Sie in Anspruch nehmen.

Equidenpass beantragen

Für Ihr Fohlen benötigen Sie einen Equidenpass? Wir begleiten Sie von der Abfohlmeldung über die Identifizierung bis zur Ausstellung des Dokuments.

Pferd eintragen lassen

Sie möchten Ihr Pferd in ein Zuchtbuch der EWHB eintragen lassen? Wir informieren Sie über die erforderlichen Abstammungs- und Identitätsnachweise.

Änderungen melden

Besitzwechsel, Wechsel des Tierhalters oder Kastration: Melden Sie uns Änderungen, damit die Angaben zu Ihrem Pferd aktuell bleiben.

In drei Schritten zur Betreuung

  1. Bei Mein EWHB registrieren Legen Sie Ihr Benutzerkonto an oder melden Sie sich mit Ihren bestehenden Zugangsdaten an.
  2. Betreuungsvertrag abschließen Der kostenlose Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der EWHB.
  3. Gewünschte Leistung beauftragen Sobald der Vertrag vorliegt, können wir Ihr Anliegen bearbeiten. Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Informationen zu unseren Leistungen

Was ist der Betreuungsvertrag?

Mit dem Betreuungsvertrag beauftragen Sie die EWHB mit der Betreuung Ihrer Pferde im Rahmen unserer Dienstleistungen. Sie werden dabei kein Vereinsmitglied.

Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Sein Abschluss ist kostenlos. Nach Ihrer Registrierung können Sie den Vertrag anfordern und uns unterschrieben zukommen lassen.

Welche Unterlagen sind für den Zuchtbucheintrag erforderlich?

Ist Ihr Pferd bereits bei einem anderen Zuchtverband eingetragen, benötigen wir Kopien der entsprechenden Seiten des Equidenpasses sowie vorhandene Ergebnisse von Gentests und der DNA-Typisierung.

Bei einem Fohlen benötigen wir die entsprechenden Angaben zu beiden Elterntieren sowie die DNA-Typisierung des Fohlens.

Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Zuchtprogramm.

Wie erhält mein Fohlen einen Equidenpass?

Für die Ausstellung eines Equidenpasses inklusive Tierzuchtbescheinigung sind im Rahmen unserer Zuchtprogramme folgende Schritte vorgesehen:

  • Beide Elterntiere sind im Zuchtbuch eingetragen.
  • Die Bedeckung der Stute wurde der EWHB gemeldet.
  • Sie melden die Geburt mit der Abfohlmeldung. Daraufhin erhalten Sie den Passantrag und einen Transponder.
  • Das Fohlen wird durch einen Beauftragten der EWHB identifiziert. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine DNA-Abstammungsprüfung erforderlich.

Wenn die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen, stellt die EWHB den Equidenpass inklusive Tierzuchtbescheinigung aus.

Mein Pferd hat bereits einen Pass. Was ist zu tun?

Hat Ihr Pferd bereits einen Equidenpass und ein Certificate of Registration (CoR), prüfen wir anhand der vorhandenen Unterlagen, welche Schritte für die Betreuung durch die EWHB erforderlich sind.

Bei Pferden unserer drei betreuten Rassen kann ein vorhandener Equidenpass unter bestimmten Voraussetzungen um eine Tierzuchtbescheinigung ergänzt werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu im Einzelfall an.

Wie melde ich einen Besitzwechsel?

Füllen Sie die Änderungsmeldung aus und senden Sie diese zusammen mit dem Equidenpass an unsere Geschäftsstelle.

Für die erforderliche Meldung in der HIT-Datenbank benötigen wir außerdem die zwölfstellige Tierhalternummer des aktuellen Tierhalters.

Wie melde ich einen Tierhalterwechsel oder eine Kastration?

Einen Wechsel des Tierhalters oder eine Kastration können Sie uns ebenfalls mit der Änderungsmeldung mitteilen. Für diese Meldungen müssen Sie uns den Equidenpass nicht zusenden.

Wie melde ich eine Bedeckung oder eine Geburt?

Wenn Ihre Stute bedeckt oder besamt wurde, melden Sie uns dies entsprechend unseren Zuchtprogrammen innerhalb von vier Wochen.

Nach der Geburt senden Sie uns die Abfohlmeldung. Damit beantragen Sie zugleich einen Transponder und die Zusendung des Equidenpassantrags.

Bitte informieren Sie uns mit der entsprechenden Meldung auch, wenn Ihre Stute nicht aufgenommen oder abortiert hat oder das Fohlen kurz nach der Geburt verstorben ist.

Welche Kosten entstehen?

Der Abschluss des Betreuungsvertrags ist kostenlos. Die EWHB berechnet Gebühren für die tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

Im Rahmen der Kooperation mit der EWU können EWU-Mitglieder ermäßigte Preise erhalten. Voraussetzung sind der Nachweis einer aktuellen EWU-Mitgliedschaft und die Zustimmung zur entsprechenden Datenübermittlung.

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