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Anmeldung notwendig
Um unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können müssen Sie sich bei unserer Webseite anmelden / registrieren. Erst dann können Sie einen Betreuungsvertrag abschließen bzw. die damit verbundenen Services nutzen.
Betreuungsvertrag
Sie möchten ihre Pferde in unseren Zuchtbüchern eintragen lassen, benötigen einen Equidenpass für ein Pferd oder wollen einen Besitzwechsel eintragen lassen? Bei uns werden sie dann nicht Mitglied, sondern schließen mit uns einen Betreuungsvertrag ab. Der Abschluss des Vertrages ist für sie kostenfrei. Unsere Zusammenarbeit beruht wie bei allen anderen Zuchtverbänden auf den durch das Ministerium genehmigten Dokumenten, welche sie hier herunterladen können. Der Betreuungsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten hierfür. Sie können sich hier den Betreuungsvertrag anfordern und uns diesen dann unterschrieben zusenden. Sobald uns der Vertrag vorliegt können wir starten.
Zuchtbucheintrag
Zunächst muss der Eintrag ihres Pferdes in das Zuchtbuch der EWHB erfolgen.
Handelt es sich um ein Pferd, dass bereits in einem anderen Zuchtverband eingetragen ist? Dann brauchen wir von ihnen eine Kopie der entsprechenden Seiten ihres Equidenpasses sowie eventuell noch nicht im Pass eingetragene Ergebnisse der Test auf die Gendefekte und die DNA-Marker.
Handelt es sich um ein Fohlen? Dann brauchen die gleichen Informationen zu den beiden Elterntieren sowie die DNA-Marker ihres Fohlens.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Pferde reinrassige Zuchttiere, wenn sie eine Zuchtbescheinigung eines für ihre Rasse anerkannten Zuchtverbandes haben. Was ist nun eine solche Zuchtbescheinigung? Es handelt sich hierbei um die Bestätigung des ausstellenden Zuchtverbandes mit den geprüften Angaben zur Abstammung, zur Identifizierung, den Zuchtbucheintragungen und soweit verfügbar die Ergebnisse der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertschätzung. Für Pferde finden sie die Zuchtbescheinigung unter Abschnitt V im Equidenpass, für Zuchtmaterial (Samen & Embryonen) werden die Zuchtbescheinigungen durch den Zuchtverband und die Besamungsstation ausgestellt. Wer Pferde oder Samen aus einem Nicht-EU-Land importieren möchte, braucht hierfür ein sogenanntes zootechnical certificate. Ein Certificate of Registration, welches durch die drei amerikanischen Verbände ausgestellt wurde, gilt in der EU nicht als Zuchtbescheinigung.
Equidenpässe
Jedes Pferd muss spätestens mit dem Absetzen von der Mutterstute über einen eigenen Equidenpass verfügen (ViehVerkV). Dies ist das entsprechende Dokument zur vorgeschriebenen Identifizierung. Er hat zwei wesentliche Funktionen. Dies sind zum einen die tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Aspekte (Tierhalter, Besitzer, Impfungen, Medikation von zur Schlachtung zugelassenen Tieren), diese sind in allen Pässen gleich. Für alle reinrassigen Pferden kommt dann noch die Zuchtbescheinigung hinzu. Die von uns betreuten Pferde müssen also über einen Equidenpass inkl. Tierzuchtbescheingung verfügen.
Für Fohlen, welche bisher noch keinen Equidenpass haben, wird der Pass entsprechend ausgestellt.
Hierfür
- müssen beide Elterntiere im Zuchtbuch eingetragen sein
- muss die Bedeckung der Stute der EWHB gemeldet sein
- erhält der Züchter auf der Grundlage seiner Abfohlmeldung einen Passantrag sowie einen Transponder
- muss das Fohlen durch einen Beauftragten der EWHB oder ggf. eine DNA-Abstammungsprüfung eindeutig identifiziert sein
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt die EWHB einen Equidenpass inklusive Tierzuchtbescheinigung aus. Dieser ist entsprechend europaweit anerkannt.
Für Pferde unserer drei betreuten Rassen, welche bisher zwar über ein COR verfügen aber noch einen (grünen) Equidenpass für Nutzequiden haben, kann dieser eventuell um eine Zuchtbescheinigung ergänzt werden. Sprechen sie uns im Einzelfall an, ob eine solche Wandelung möglich ist!
Meldungen abgeben
Alle Angaben im Equidenpass müssen aktuell sein, hierfür haben Besitzer und Tierhalter zu sorgen. Gern überprüfen wir mit ihnen gemeinsam den Status der Eintragungen.
Besitzwechsel müssen der EWHB innerhalb von vier Wochen gemeldet werden. Der neue Besitzer wird von uns im Equidenpass eingetragen. Der Besitzwechsel muss zudem in der zentralen HIT-Datenbank vermerkt warden. Hierfür ist die Angabe der 12-stelligen Tierhalternummer des aktuellen Tierhalters erforderlich. Alle Tierhalter (sowohl gewerblich als auch privat) benötigen diese Betriebsnummer. Für aktive Turnierreiter gilt zudem, dass die Tierhalternummer einem Turnierveranstalter bekannt sein muss, seit einiger Zeit werden die entsprechenden Angaben durch die Veterinärämter abgefragt.
Für die Meldung eines Besitzwechsels füllen sie die Änderungsmeldung aus und senden diese zusammen mit dem Equidenpass an unsere Geschäftsstelle.
Mit einer solchen Änderungsmeldung können sie uns auch ggf. einen Wechsel des Tierhalters oder eine Kastration melden. In diesen Fällen müssen sie uns den Equidenpass nicht zusenden.
Sie haben eine Stute bedecken oder besamen lassen. Entsprechend unserer Zuchtprogramme melden sie uns dies bitte innerhalb von vier Wochen.
Aus der Bedeckung ihrer Stute ist ein Fohlen geboren? Melden sie uns die Abfohlung. Mit der Abfohlmeldung verbindet sich der Antrag auf Ausgabe eines Transponders sowie der Versand eines Equidenpassantrages. Sollte ihre Stute leider nicht aufgenommen oder abortiert haben, das Fohlen ist leider kurz nach der Geburt verstorben – auch dies melden sie uns bitte mit der entsprechenden Abfohlmeldung.
Kosten
Der Abschluss eines Betreuungsvertrages ist kostenfrei.
Die EWHB berechnet nur Gebühren für in Anspruch genommene Dienstleistungen und Services.
Im Rahmen des Kooperationsvertrages mit der EWU kommen Mitglieder in den Genuss ermäßigter Preise. Für die Inanspruchnahme der vergünstigten Preise muss eine aktuelle EWU-Mitgliedschaft nachgewiesen werden und der Datenübermittlung mit der EWU zugestimmt sein.